2. Leistungsumfang; Buchungsmöglichkeiten
Der Reisende kann
WICON-Touristik verbindlich beauftragen, eine Beförderungsleistung oder eine
sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende
Dienstleistung zu vermitteln ("Buchungsauftrag").
3. Buchungsanfrage
Mit einer Buchungsanfrage beauftragt der
Reisende WICON-Touristik, ihm befristete, seiner Anfrage entsprechende
verbindliche Angebote einzelner Beförderer für eine Beförderungsleistung oder
eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende
Dienstleistung zu übermitteln.
4. Buchungsauftrag
(1) Mit Abschluss eines Buchungsauftrages (durch
Drücken des Buttons "Online buchen") beauftragt der Reisende WICON-Touristik,
eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser
Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu vermitteln.
(2) Die
Übermittlung der Tickets liegt in der Verantwortlichkeit von WICON-Touristik.
Die Tickets für die Fährbeförderung werden dem Reisenden in der Regel per Post
zugeleitet. Über Ausnahmen entscheidet WICON-Touristik und teilt dies dem
Reisenden mit. WICON-Touristik übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von
Tickets oder Reisedokumenten.
(3) Die vertragliche Verpflichtung von
WICON-Touristik beschränkt sich auf die Vermittlung angebotener und vorhandener
Beförderungsleistungen. Die Durchführung der gebuchten Beförderung gehört nicht
zu den Vertragspflichten von WICON-Touristik.
5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der
Reiseunterlagen
(1) WICON-Touristik erhebt derzeit gegenüber dem
Reisenden keine Gebühren für die nach Maßgabe dieser AGB zustande gekommene
Vermittlung der Beförderungsleistung. Ausnahme hiervon: bei kurzfristigen
Buchungen der Ersatz der eventuell anfallenden Extra-Portokosten oder eine
Gebühr für die Hinterlegung der Tickets.
(2) Die Zahlung der gebuchten
Beförderungsdienstleistungen erfolgt ausschließlich per Überweisung.
(3) Die
Reiseunterlagen werden Ihnen direkt von WICON-Touristik oder durch unser Contact
Center per Post zugesandt.
6. Stornierung
(1) Der Reisende kann seine Buchung vor Reiseantritt
stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung und je nach Beförderer können
Stornogebühren fällig werden. Die Einzelheiten im Fall der Stornierung richten
sich insoweit nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderers.
(2) Unabhängig
von Abs. 1 wird WICON-Touristik im Fall der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von EUR 25,- erheben.
(3) Im Falle der Stornierung der
Beförderungsleistungen wird der bezahlte Betrag unter Abzug der in Abs. 1 und
Abs. 2 genannten Beträge erstattet.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
(1) Bitte bedenken Sie,
dass Sie im Besitz gültiger Reisedokumente sein müssen. Der Personalausweis ist
in der Regel nur bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ausreichend. Andere
Staaten verlangen die Vorlage eines gültigen Passes (gültig bis zu mehreren
Monaten nach Reiseende) und eventuell ein zusätzliches Visum. Bitte beachten Sie
auch die jeweiligen Zoll- und Devisenvorschriften. Für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
(2) Bitte informieren Sie sich rechtzeitig
über eventuelle Infektions-, Impfschutz-, sowie andere Prophylaxemaßnahmen.
Holen Sie gegebenenfalls ärztlichen Rat ein. Wir verweisen weiterhin auf
allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung.
8. Änderungen des Beförderungsentgelts
WICON-Touristik ist
berechtigt, im Auftrag der Beförderer das Beförderungsentgelt zu erhöhen, wenn
sich vorhersehbar und nach Vertragsschluss nachfolgend genannte
Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von WICON-Touristik bzw. dem
Beförderer nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen:
Devisenwechselkurse, Beförderungstarife und Preis (insbesondere bei
Ölpreisverteuerung), behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben. Die
Entgelterhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und
dem Beginn der Beförderungsleistung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten
liegt. Das Beförderungsentgelt darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der
Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. WICON-Touristik ist
verpflichtet, dem Reisenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung
mitzuteilen.
9. Haftungsbeschränkung
(1) Bei den Angaben zu den
Beförderungsleistungen ist WICON-Touristik auf die Information angewiesen, die
WICON-Touristik von den Beförderern erhält. WICON-Touristik hat keine
Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
WICON-Touristik gibt daher gegenüber den Reisenden keinerlei Garantien oder
Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
dieser Information ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf
dieser Website enthalten sind, insbesondere auch für Pass-, Visa- oder
Gesundheitsbestimmungen. Dieses gilt auch für die Inhalte der Webseiten, zu
denen ein Hyperlink von der WICON-Touristik-Website besteht.
(2)
WICON-Touristik haftet, vorbehaltlich des nächsten Satzes, nicht für die
Verfügbarkeit der Beförderungsleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die
Erbringung der gebuchten Beförderungsleistung.
WICON-Touristik haftet nur in
folgenden Fällen:
(i) Bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht
(Kardinalspflicht) des Auftrages zwischen Reisenden und WICON-Touristik;
(ii) In sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von WICON-Touristik.
(iii) Bei
anfänglichem Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit haftet WICON-Touristik nur für
vertragstypische und vorhersehbare Schäden und nur in der Höhe des Werts der
gebuchten Beförderungsleistung.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von
WICON-Touristik ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Um den Beförderungsvertrag zwischen dem Beförderer
und dem Reisenden vermitteln zu können, sammelt, speichert und verarbeitet
WICON-Touristik persönliche Daten des Reisenden wie dessen Name, Anschrift,
E-Mail Adresse und gibt diese Daten an den Beförderer weiter, soweit dies
rechtlich zulässig und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von
WICON-Touristik gegenüber dem Reisenden erforderlich ist.
Um sicherzustellen,
dass die personenbezogenen Daten des Reisenden richtig und aktuell sind, kann
der Reisende seine Kundeninformation jederzeit überprüfen.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist
soweit zulässig Hildburghausen.
12. Abweichende AGB/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen
gleich wohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu
ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
soweit wie möglich erreicht wird. Das selbe gilt, wenn bei Durchführung des
Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien
werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im
Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen
wirtschaftlichen Interessen vornehmen.
(Stand 29.04.2002)