AGB von WICON-TOURISTIK für den Rundreise-Bereich

1. Allgemeines
WICON-Touristik vermittelt durch diese Internetplattform Beförderungsleistungen für Fährfahrten im europäischen Raum. WICON-Touristik erbringt selbst keine Beförderungsleistungen, sondern vermittelt Reisende und Beförderer. Im Falle einer Buchung kommt der die Beförderung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Reisendem und dem jeweiligen Fährbeförderer ("Beförderer") zustande. Diese nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von WICON-Touristik und haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Beförderungsleistung erfolgt. WICON-Touristik verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

2. Leistungsumfang; Buchungsmöglichkeiten
Der Reisende kann WICON-Touristik verbindlich beauftragen, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu vermitteln ("Buchungsauftrag").

3. Buchungsanfrage
Mit einer Buchungsanfrage beauftragt der Reisende WICON-Touristik, ihm befristete, seiner Anfrage entsprechende verbindliche Angebote einzelner Beförderer für eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu übermitteln.

4. Buchungsauftrag
(1) Mit Abschluss eines Buchungsauftrages (durch Drücken des Buttons "Online buchen") beauftragt der Reisende WICON-Touristik, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu vermitteln.
(2) Die Übermittlung der Tickets liegt in der Verantwortlichkeit von WICON-Touristik. Die Tickets für die Fährbeförderung werden dem Reisenden in der Regel per Post zugeleitet. Über Ausnahmen entscheidet WICON-Touristik und teilt dies dem Reisenden mit. WICON-Touristik übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten.
(3) Die vertragliche Verpflichtung von WICON-Touristik beschränkt sich auf die Vermittlung angebotener und vorhandener Beförderungsleistungen. Die Durchführung der gebuchten Beförderung gehört nicht zu den Vertragspflichten von WICON-Touristik.

5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen
(1) WICON-Touristik erhebt derzeit gegenüber dem Reisenden keine Gebühren für die nach Maßgabe dieser AGB zustande gekommene Vermittlung der Beförderungsleistung. Ausnahme hiervon: bei kurzfristigen Buchungen der Ersatz der eventuell anfallenden Extra-Portokosten oder eine Gebühr für die Hinterlegung der Tickets.
(2) Die Zahlung der gebuchten Beförderungsdienstleistungen erfolgt ausschließlich per Überweisung.
(3) Die Reiseunterlagen werden Ihnen direkt von WICON-Touristik oder durch unser Contact Center per Post zugesandt.

6. Stornierung
(1) Der Reisende kann seine Buchung vor Reiseantritt stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung und je nach Beförderer können Stornogebühren fällig werden. Die Einzelheiten im Fall der Stornierung richten sich insoweit nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderers.
(2) Unabhängig von Abs. 1 wird WICON-Touristik im Fall der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- erheben.
(3) Im Falle der Stornierung der Beförderungsleistungen wird der bezahlte Betrag unter Abzug der in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Beträge erstattet.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
(1) Bitte bedenken Sie, dass Sie im Besitz gültiger Reisedokumente sein müssen. Der Personalausweis ist in der Regel nur bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ausreichend. Andere Staaten verlangen die Vorlage eines gültigen Passes (gültig bis zu mehreren Monaten nach Reiseende) und eventuell ein zusätzliches Visum. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Zoll- und Devisenvorschriften. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
(2) Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Infektions-, Impfschutz-, sowie andere Prophylaxemaßnahmen. Holen Sie gegebenenfalls ärztlichen Rat ein. Wir verweisen weiterhin auf allgemeine Informationen insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

8. Änderungen des Beförderungsentgelts
WICON-Touristik ist berechtigt, im Auftrag der Beförderer das Beförderungsentgelt zu erhöhen, wenn sich vorhersehbar und nach Vertragsschluss nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von WICON-Touristik bzw. dem Beförderer nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisenwechselkurse, Beförderungstarife und Preis (insbesondere bei Ölpreisverteuerung), behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben. Die Entgelterhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Beförderungsleistung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt. Das Beförderungsentgelt darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. WICON-Touristik ist verpflichtet, dem Reisenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung mitzuteilen.

9. Haftungsbeschränkung
(1) Bei den Angaben zu den Beförderungsleistungen ist WICON-Touristik auf die Information angewiesen, die WICON-Touristik von den Beförderern erhält. WICON-Touristik hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. WICON-Touristik gibt daher gegenüber den Reisenden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Information ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind, insbesondere auch für Pass-, Visa- oder Gesundheitsbestimmungen. Dieses gilt auch für die Inhalte der Webseiten, zu denen ein Hyperlink von der WICON-Touristik-Website besteht.
(2) WICON-Touristik haftet, vorbehaltlich des nächsten Satzes, nicht für die Verfügbarkeit der Beförderungsleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Beförderungsleistung.
WICON-Touristik haftet nur in folgenden Fällen:
(i) Bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) des Auftrages zwischen Reisenden und WICON-Touristik;
(ii) In sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von WICON-Touristik.
(iii) Bei anfänglichem Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit haftet WICON-Touristik nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden und nur in der Höhe des Werts der gebuchten Beförderungsleistung.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von WICON-Touristik ausgeschlossen.

10. Datenschutz
Um den Beförderungsvertrag zwischen dem Beförderer und dem Reisenden vermitteln zu können, sammelt, speichert und verarbeitet WICON-Touristik persönliche Daten des Reisenden wie dessen Name, Anschrift, E-Mail Adresse und gibt diese Daten an den Beförderer weiter, soweit dies rechtlich zulässig und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von WICON-Touristik gegenüber dem Reisenden erforderlich ist.
Um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten des Reisenden richtig und aktuell sind, kann der Reisende seine Kundeninformation jederzeit überprüfen.

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist soweit zulässig Hildburghausen.

12. Abweichende AGB/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gleich wohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der hierbei beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Das selbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Vertragsparteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen.

(Stand 29.04.2002)